Drohnen unterliegen in Österreich einer strengen Versicherungspflicht. Als "unbemannte Luftfahrzeuge" benötigen sie eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Für Luftfahrzeuge und damit auch für Drohnen von registrierungspflichtigen Betreibern gilt in Österreich eine Gefährdungshaftung (§ 148 LFG) mit direktem Klagerecht (§ 166 LFG). Wichtig ist dabei: Die sogenannte Drohnen Registrierung ist betreiberbezogen, dh. es ist formal eine Drohnen Betreiber Weiterlesen